Qualitätsverbesserung von Privatzimmern

Folgende Förderungen sind vorgesehen:

Die Erweiterung und/oder Modernisierung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen.

Nicht förderbar sind insbesondere:

*Ankauf von Grundstücken
*Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten
*Ankauf gebrauchter Investitionsgüter
*Personalkosten und Eigenleistungen
*Betriebsmittel
*Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigung)


Qualitaetsverbesserung_Richtlinien.pdf herunterladen (0.15 MB)

QualitätsVerbesserung_Antrag.pdf herunterladen (0.2 MB)