Reisedokumente

Foto von Reisepass und Personalausweis

Beantragung Reisepass oder Personalausweis

Reisepässe sowie Personalausweise österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Au können beim Gemeindeamt persönlich beantragt werden. Bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtiger anwesend sein.

Reisepass:

Vorzulegen sind (gilt auch bei Kindern) – wenn alter Reisepass vorhanden:
- alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen)
- 1 EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate und muss den Passbildkriterien entsprechen)
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades (freiwillig)
- Geburtsurkunde bei Buchstabe „ß“ oder „ss“ im Namen

Vorzulegen sind (gilt auch bei Kindern) – wenn kein Reisepass vorhanden bzw. wenn Reisepass mehr als 5 Jahre abgelaufen ist:
- 1 EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate und muss den Passbildkriterien entsprechen)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Namensänderung bzw. Bescheid über Namensänderung
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades (freiwillig)

Gültigkeitsdauer eines Reisepasses: 
- Für Kinder bis zum 2. Geburtstag: 2 Jahre
- Für Kinder vom 2. bis zum 12. Geburtstag: 5 Jahre
- Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre

Reisepässe können nicht mehr verlängert werden, nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Kinder werden im Reisepass der Eltern nicht mehr eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument. Die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ca. 10 Werktage, bei einem Expresspass dauert die Ausstellung ca. 4 Werktage.

Kosten:
- 30,00 Euro für Kinder von 2 bis 12 Jahren (5 Jahre Gültigkeit)
- 75,90 Euro für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
- 100,00 Euro Reisepass für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren - Expresszustellung

Gebührenbefreiung für Kinder:
Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes kann ein gebührenfreier Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Bei erstmaliger Antragstellung für ein Reisedokument genau am 2. Geburtstag des Kindes kann ebenfalls ein gebührenbefreites Reisedokument ausgestellt werden, mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.


Personalausweis:

Für die Beantragung eines Personalausweises gelten dieselben Vorschriften wie beim Reisepass.

Kosten:
- 61,50 Euro für Erwachsene bzw. Kinder ab 16 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
- 26,30 Euro für Kinder von 2 bis 16 Jahren (5 Jahre Gültigkeit)

Nicht österreichische Staatsbürger wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft oder das Konsulat.