Förderung von Solaranlagen

 

Die Gemeindevertretung von Au hat in der Sitzung am 29. Jänner 1998 beschlossen, Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung, zu fördern, wenn diese voll in ein Hausdach integriert sind.
Solaranlagen, die in Hausfassaden integriert sind, werden vom Bauauschuss der Gemeinde Au auf Förderungswürdigkeit geprüft.
Freistehende Anlagen neben Gebäuden werden wegen der damit verbundenen Störwirkungen für das Landschafts- und Ortsbild von der Förderung ausgenommen.
Die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Bauwerken ist jedenfalls frei, sofern die Abstandsflächen und Mindestabstände eingehalten werden und

a) die Anlage in die Dach- oder Wandfläche eingefügt oder in einem maximalen Abstand von bis zu 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche angebracht wird und über diese nicht hinausragt; oder

b) im Falle der Anbringung auf einem Flachdach der Dachüberstand maximal 1,2 m beträgt und der Abstand zum Dachrand mindestens der Höhe des Dachüberstandes entspricht.