Finanzielle Hilfe

Seit 1. Jänner 2018 ist ein Zugriff auf Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen
(sowie Angehörigen, Erben, Geschenknehmern) zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. 

Die Höhe der Heimkosten ist von der Pflegeeinstufung des Bewohners bzw. der Bewohnerin abhängig.
Im Land Vorarlberg gibt es sieben Pflegestufen. Jeder Heimbewohner wird bei seiner Aufnahme ins Heim entsprechend dem pflegerischen Aufwand von der Heim- und Pflegeleitung in eine der sieben Stufen eingestuft. In monatlichen Abständen wird diese Einstufung überprüft.

Die Pflegetarife werden jährlich neu vom Gemeindeverband festgesetzt und anschließend vom Land Vorarlberg geprüft und genehmigt.   Neben dem Pflegegeld, der Pension oder Rente wird auch das sonstige Einkommen der/des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Wenn das Einkommen zur gänzlichen Deckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt die Sozialhilfe/Mindestsicherung für den Restbetrag auf.

Bitte stellen sie rechtzeitig einen Antrag auf Mindestsicherung bei der Bezirkshauptmannschaft.
Unsere Case-Managerin Katharina Köß ist Ihnen dabei gerne behilflich. 

Beraterin Katharina Köß
Telefon: +43 664 88388042