„KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende

Die Gemeinde Au unterstützt die umweltfreundliche Mobilität ihrer Studierenden, die außerhalb von Vorarlberg eine mehrsemestrige Bildungseinrichtung besuchen. Ziel der Unterstützung ist es, die Verbindung der Studierenden zur Region zu erleichtern und aufrechtzuerhalten.

Wer kann die Unterstützung beantragen:
Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, o.ä.)

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

  • Studierende, welche die Aktion KLIMATICKET FÜR STUDIERENDE in Anspruch nehmen, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Au haben.
  • Studierende verpflichten sich bei Inanspruchnahme dieser Förderung schriftlich:
    • den Wohnsitz für die Gültigkeit des „KlimaTickets Österreich Jugend“ in der Gemeinde Au zu belassen und den Hauptwohnsitz nicht ab- oder umzumelden.
    • die Zustimmung zu geben, dass Mitarbeiter:innen der Gemeinde Au für die Dauer der Gültigkeit des „KlimaTickets Österreich Jugend“ ihren Meldestatus zwecks Überprüfung der Aktionsbestimmungen einsehen dürfen. Dieser Passus gilt auch rückwirkend nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets.
  • Eine Zustelladresse für das „KlimaTicket Österreich Jugend“ in Au ist zu nennen. Dies wird beim Kauf geprüft.
  • Studierende, welche die Aktion KLIMATICKET FÜR STUDIERENDE in Anspruch nehmen, dürfen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme das 26. Lebensjahr nicht überschritten haben. Es gelten dieselben Regelungen wie für das „KlimaTicket Österreich Jugend“.
  • Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, ist eine aktuelle Studienbestätigung und eine Meldebestätigung (nicht älter als zwei Wochen) auf dem Gemeindeamt vorzulegen.
  • Bei Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen werden zu Unrecht bezogene Förderungen zurückverlangt.

Höhe der Förderung:
Die Gemeinde Au fördert den Kauf des „KlimaTickets Österreich Jugend“ mit 50% des Kaufpreises.

Ablauf:

  1. Für die Antragstellung ist dieses Online-Formular zu verwenden. 
  2. Nach Prüfung durch die Gemeinde wird der Förderbetrag an die im Antragsformular genannte Bankverbindung überwiesen.

Dauer:
Unbefristet ab 01.08.2026

Klimaticket für Studierende (528 KB) - .PDF