Heizkostenzuschuss 2023/2024

heizung

Wie in den vergangenen Jahren besteht auch für die kommende Heizperiode für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit, im Zeitraum von Montag, 16. Oktober 2023 bis Freitag, 16. Februar 2024 beim Wohnsitzgemeindeamt den Heizkostenzuschuss 2023/2024 zu beantragen.

Jeder Haushalt erhält auf Antrag einmalig 500,00 € (sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Mindestsicherung oder Grundversorgung erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird).

Haushalte, die bereits den Heizkostenzuschuss PLUS 2023 (im Frühling 2023) erhalten haben, bekommen den Heizkostenzuschuss 2023/2024 automatisch auf ihr Konto überwiesen bzw. werden von der Gemeinde kontaktiert.

Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens betragen :
1 Personen Haushalt   1.900 €
 2 Personen Haushalt   2.800 €
 3 Personen Haushalt   3.250 €
 4 Personen Haushalt   3.650 €
 5 Personen Haushalt   4.100 €
 6 Personen Haushalt   4.500 €
 7 Personen Haushalt   4.950 €
 jede weitere Person +430 €

Der Antrag kann persönlich beim Gemeindeamt oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Online-Antrag) an das Gemeindeamt gestellt werden.
Folgende Nachweise sind mitzubringen bzw. mitzusenden:
  - Nachweis über sämtliche Einkommen und Unterhaltszahlungen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung)
 - Nachweis der Tätigkeit für Personen ab 15 Jahren (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Lehrlingsentschädigung, etc.)
  - Ausweis des Antragstellers

Online Antrag:
> hier klicken zum Antrag

Antrag zum Ausdrucken:
Antrag Heizkostenzuschuss 2023-2024.pdf