Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich des Jahreswechsels 2025/2026

pyrotechnik

Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc., ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Ausnahmen kann der Bürgermeister mit Verordnung erlassen.

So wurde auch heuer wieder eine Verordnung erlassen, wonach in der Zeit vom 31.12.2025, 22:00 Uhr, bis zum 01.01.2026, 01:00 Uhr, die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, durch über 16 Jahre alte Personen, von den in den angeführten Ausnahmen abgesehen, in den im Lageplan ausgewiesenen Gebieten von Au gestattet ist.

In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Altersheimen, Tierställen und landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierställen ist die Nutzung jedoch verboten.
Die Gemeinde bittet um Rücksichtnahme in diesen Bereichen zur Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier.

20._Verordnung_Pyrotechnik.pdf
20._Verordnung_Pyrotechnik_Plan_A_signiert.pdf

Es gibt jedoch viele gute Gründe, auf Feuerwerkskörper zu verzichten:

- Feinstaub und Qualm in unserer Atemluft
- Ohrenbetäubender Lärm
- Unmengen an Abfall in der Landschaft
- Gifte in Luft, Wasser, Futter und Boden
- Verletzungsgefahr

In diesem Sinne ersuchen wir um möglichst zurückhaltende Verwendung! 

Beiliegend ein Informationsblatt des Landes Vorarlberg:
Infoblatt_Feuerwerke.pdf